Lizenzvereinbarung (EULA) StrategieSchmiedeFaktura
Diese Lizenzvereinbarung regelt Preis, Laufzeit, Lesemodus, Updates, Gewährleistung, Haftung und das Widerrufsrecht für die Rechnungssoftware StrategieSchmiedeFaktura (Jahreslizenz € 99, bis zu drei Arbeitsplätze je Datenbestand). Für die Vereinssoftware StrategieSchmiedeVerein gelten die AGB für Softwarelizenzen und die EULA Version 4.0. Datenschutz in der Software: Datenschutzhinweis (Art. 13 DSGVO) · Lizenzen der verwendeten Komponenten.
LIZENZVEREINBARUNG (EULA) UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN
StrategieSchmiedeFaktura – Rechnungs- und Auftragssoftware für österreichische Unternehmen Fassung 2.0 – Stand Oktober 2026 – gilt ab Programmversion 4.5 ANBIETER UND LIZENZGEBER (Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 ECG, § 14 UGB) Simon Sandhofer – StrategieSchmiede Unternehmensberatung & Digitalisierung (Einzelunternehmen) Mühlhofsiedlung 20, 2650 Payerbach, Österreich E-Mail: office@strategieschmiede.at · Telefon: +43 650 47 620 11 Web: www.strategieschmiede.at Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie – GISA-Zahlen 39504913 (Unternehmensberatung), 39504944 (IT-Dienstleistungen), 39504951 (Handel) Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung 1994 (abrufbar unter www.ris.bka.gv.at) Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine UID, keine Umsatzsteuer ausgewiesen nachfolgend „Lizenzgeber“. Der Erwerber bzw. Nutzer der Software wird nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt. 1. GEGENSTAND 1.1 Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Software „StrategieSchmiedeFaktura“ samt Dokumentation („Software“). Die Software wird nicht verkauft, sondern zur Nutzung überlassen (Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Urheberrechtsgesetz, UrhG). 1.2 Der Lizenznehmer erklärt sich mit dieser Vereinbarung einverstanden, indem er sie beim ersten Programmstart bestätigt, einen Lizenzschlüssel aktiviert oder die Software nutzt. Ohne Zustimmung darf die Software nicht verwendet werden. 1.3 Die Software richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Ist der Lizenznehmer ausnahmsweise Verbraucher, gehen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutz- gesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des Verbraucher- gewährleistungsgesetzes (VGG) dieser Vereinbarung vor. 2. LIZENZUMFANG 2.1 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der Lizenz (Punkt 4) das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für einen Datenbestand (eine Firma/einen Mandanten) im eigenen Unternehmen zu nutzen. 2.2 Die Software darf auf beliebig vielen Rechnern des Lizenznehmers installiert werden; gleichzeitig dürfen so viele Arbeitsplätze mit dem Datenbestand arbeiten, wie im Lizenzschlüssel angegeben (Standard: drei). Weitere Arbeitsplätze oder weitere Mandanten (Firmen) erfordern eine zusätzliche Lizenz. 2.3 Zulässig sind Sicherungskopien im erforderlichen Umfang (§ 40d UrhG) sowie die Beobachtung, Untersuchung und Dekompilierung ausschließlich in den Grenzen des § 40e UrhG. 2.4 Nicht zulässig sind insbesondere: Weitergabe, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung der Software oder des Lizenzschlüssels an Dritte; das Entfernen oder Umgehen der Lizenz- prüfung; das Entfernen von Urheberrechtsvermerken; die Nutzung für mehrere Unternehmen mit einer Einzellizenz; der Weiterverkauf. 2.5 Testphase: Ohne Lizenzschlüssel kann die Software 30 Tage ab erstem Start kostenlos im vollen Funktionsumfang getestet werden. Für die Testphase gelten diese Bedingungen sinngemäß; ein Anspruch auf Support besteht nicht. 3. PREIS, BESTELLUNG UND LIEFERUNG 3.1 Der Lizenzpreis beträgt € 99,00 (in Worten: neunundneunzig Euro) je Lizenzjahr und Datenbestand. Der Lizenzgeber ist Kleinunternehmer; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte der Lizenzgeber umsatzsteuerpflichtig werden, versteht sich der Preis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Die Bestellung erfolgt per E-Mail oder über die Bestellfunktion in der Software (Einstellungen → Lizenz). Der Vertrag kommt mit der Übermittlung des Lizenzschlüssels bzw. der Rechnung durch den Lizenzgeber zustande. 3.3 Der Lizenzpreis ist im Voraus per Überweisung fällig. Der Lizenzschlüssel wird nach Zahlungseingang per E-Mail übermittelt; eine physische Lieferung erfolgt nicht. 3.4 Es besteht keine automatische Verlängerung und kein Abonnement: Die Lizenz endet nach zwölf Monaten, sofern der Lizenznehmer nicht eine Verlängerung bestellt. Der Lizenzgeber erinnert nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail; die Software weist ab 30 Tagen vor Ablauf selbst darauf hin. 4. LAUFZEIT, ABLAUF UND LESEMODUS 4.1 Die Lizenz gilt zwölf Monate ab dem im Lizenzschlüssel genannten Beginn. 4.2 Nach Ablauf gewährt die Software 14 Tage Kulanzfrist mit vollem Funktionsumfang. Danach wechselt sie in den Lesemodus: Sämtliche Daten bleiben einsehbar, druck- und exportierbar (auch als Datensicherung und Steuerberater-Paket), es können jedoch keine neuen Belege erfasst, festgeschrieben oder Zahlungen gebucht werden. Der Lizenznehmer kann seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (Punkt 7.3) damit jederzeit nachkommen. 4.3 Mit Aktivierung eines neuen Lizenzschlüssels steht der volle Funktionsumfang wieder zur Verfügung; bereits erfasste Daten bleiben unverändert erhalten. 4.4 Der Lizenzgeber kann die Lizenz aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegendem Verstoß gegen Punkt 2, mit sofortiger Wirkung beenden. 5. UPDATES UND SUPPORT 5.1 Während der Laufzeit stellt der Lizenzgeber Updates (Fehlerbehebungen, Anpassungen an geänderte gesetzliche Vorgaben im abgedeckten Funktionsumfang, Verbesserungen) ohne zusätzliches Entgelt zum Download bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. 5.2 Support erfolgt per E-Mail an office@strategieschmiede.at an Werktagen; der Lizenzgeber bemüht sich um eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen. Vor-Ort-Einsätze, Schulungen, Datenübernahmen und individuelle Anpassungen sind nicht enthalten und werden gesondert nach Vereinbarung verrechnet. 5.3 Updates können Datenbankänderungen enthalten; vor jedem Update legt die Software selbst eine Sicherung an. Alle Arbeitsplätze eines Datenbestands müssen dieselbe Programmversion verwenden. 6. GEWÄHRLEISTUNG 6.1 Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass die Software bei Übergabe im Wesentlichen die in Handbuch und Programmbeschreibung genannten Funktionen aufweist. Software ist nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei; unwesentliche Abweichungen begründen keinen Mangel. 6.2 Mängel sind dem Lizenzgeber unverzüglich und nachvollziehbar (Beschreibung, Protokolldatei) anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt die Rügepflicht des § 377 UGB; die Gewährleistungs- frist beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung, die Vermutung des § 924 ABGB wird abbedungen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen und das VGG einschließlich der Aktualisierungspflicht während der Lizenzlaufzeit. 6.3 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers durch Verbesserung (Update) oder Austausch; schlägt dies fehl, kann der Lizenznehmer Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – Wandlung verlangen (§§ 922 ff ABGB). 6.4 Keine Gewährleistung besteht für Fehler, die auf unsachgemäßer Nutzung, Veränderungen der Software oder der Datenbank durch den Lizenznehmer oder Dritte, Hardware-, Netzwerk- oder Betriebssystemproblemen, Cloud-Synchronisierungsdiensten (z. B. OneDrive, Dropbox) auf dem Datenordner oder fehlenden Datensicherungen beruhen. 7. PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS 7.1 Fachliche Verantwortung: Die Software unterstützt bei der Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und Auswertungen. Sie erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit seiner Belege und Einstellungen, insbesondere für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG), die Wahl zwischen Soll- und Ist-Besteuerung (§§ 17, 19 UStG), Steuersätze, Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen, die Pflichtangaben nach § 11 UStG und § 14 UGB sowie die Richtigkeit der Umsatzsteuer- voranmeldung. Die Auswertungen der Software (UVA-Zusammenstellung, Kennzahlen, Steuerberater-Paket) sind Arbeitshilfen und von der Steuerberatung zu prüfen. 7.2 Registrierkassenpflicht: Die Software ist keine Registrierkasse im Sinne des § 131b BAO und der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und erzeugt keine signierten Barbelege. Unterliegt der Lizenznehmer der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, hat er Barumsätze zusätzlich in einem RKSV-konformen System zu erfassen. 7.3 Datensicherung und Aufbewahrung: Der Lizenznehmer hat seine Daten regelmäßig zu sichern (die Software legt automatische Sicherungen an; diese sind zusätzlich auf einem externen Datenträger aufzubewahren) und Belege sowie Datenbank entsprechend den gesetzlichen Fristen (derzeit sieben Jahre, § 132 BAO; § 212 UGB) aufzubewahren. Der Lizenzgeber speichert keine Daten des Lizenznehmers. 7.4 Mehrplatzbetrieb: Beim Betrieb auf einer Netzwerkfreigabe hat der Lizenznehmer für eine geeignete Infrastruktur (zuverlässige Freigabe mit Schreibrechten, keine Synchronisierungs- dienste, gleiche Programmversion an allen Arbeitsplätzen) zu sorgen; die Hinweise im Handbuch (Kapitel „Mehrplatzbetrieb“) sind zu beachten. 7.5 Der Lizenzschlüssel ist vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Lizenzgeber zu informieren. 8. HAFTUNG 8.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz. 8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber gegenüber Unternehmern nicht. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Steuernachforderungen, Säumniszuschläge, Strafen oder Datenverlust, soweit dieser durch eine ordnungsgemäße Daten- sicherung (Punkt 7.3) vermeidbar gewesen wäre. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nur für Sachschäden und nicht für Personenschäden (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG). 8.3 Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, ist sie gegenüber Unternehmern je Schadensfall mit dem für das laufende Lizenzjahr bezahlten Entgelt begrenzt. 8.4 Der Lizenznehmer trifft eine Schadensminderungspflicht; Fehlermeldungen sind unverzüglich zu melden und bereitgestellte Updates zeitnah einzuspielen. 9. DATENSCHUTZ 9.1 Die Software verarbeitet personenbezogene Daten (Kunden, Ansprechpersonen, Belege) ausschließlich lokal auf den Systemen des Lizenznehmers; es findet keine Übermittlung an den Lizenzgeber oder Dritte statt. Der Lizenznehmer ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO für diese Daten; ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Lizenzgeber ist mangels Zugriffs nicht erforderlich. 9.2 Der Lizenzgeber verarbeitet zur Vertragsabwicklung die Daten des Lizenznehmers (Firma, Name, Anschrift, E-Mail, Lizenznummer, Zahlungsdaten) auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO. Einzelheiten enthält der beiliegende Datenschutzhinweis (DATENSCHUTZ.txt). 9.3 Die Lizenzprüfung erfolgt vollständig offline anhand einer digitalen Signatur; die Software nimmt keine Verbindung zum Lizenzgeber auf und enthält keine Telemetrie. 10. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER (FAGG) 10.1 Ist der Lizenznehmer Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, kann er binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Erklärung ist formfrei an office@strategieschmiede.at zu richten; das Muster-Widerrufs- formular wird auf Wunsch übermittelt. 10.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich die Bereitstellung des Lizenzschlüssels vor Ablauf der Rücktrittsfrist und bestätigt er seine Kenntnis, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, erlischt das Rücktrittsrecht mit Übermittlung des Schlüssels (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht zu. 11. KOMPONENTEN DRITTER Die Software verwendet Open-Source-Komponenten (unter anderem Python, Tcl/Tk, CustomTkinter, ReportLab, Pillow, cryptography, SQLite). Deren Lizenzbedingungen sind in der Datei LIZENZEN_DRITTANBIETER.txt enthalten und werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Die PDF-Belege verwenden die PDF-Standardschriften (Helvetica) ohne Einbettung. 12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungs- normen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt. 12.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Lizenzgebers (2650 Payerbach). Für Verbraucher gilt § 14 KSchG. 12.3 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (AStG) teilzunehmen. 12.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 12.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegenüber Unternehmern eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 12.6 Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen der Lizenzvereinbarung. Die beim Erststart erteilte Zustimmung wird mit Datum, Fassung und Arbeitsplatz im Programm protokolliert. Mit der Bestätigung beim Programmstart erklärt der Lizenznehmer, diese Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben und ihr zuzustimmen.