Lizenzvereinbarung (EULA)
Lizenzvereinbarung, Haftungsausschluss und Drittanbieter-Lizenzen für StrategieSchmiedeVerein. Diese Texte werden Ihnen auch in der Software vor der ersten Anmeldung angezeigt.
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA) StrategieSchmiedeVerein – Software-Lizenzvertrag Version 4.0 Stand: September 2026 Hersteller: StrategieSchmiede Inhaber: Sandhofer Simon Mühlhofsiedlung 20, 2650 Payerbach, Österreich Telefon: +43 650 47 620 11 E-Mail: office@strategieschmiede.at Web: www.strategieschmiede.at
DIESE LIZENZBEDINGUNGEN SIND BESTANDTEIL DES BEI DER BESTELLUNG GESCHLOSSENEN VERTRAGS. FÜR DIE KOSTENLOSE TESTVERSION GELTEN SIE AB DEM KLICK AUF „AKZEPTIEREN". WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER NUTZEN.
1. VERTRAGSGEGENSTAND Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Software „StrategieSchmiedeVerein" (nachfolgend „Software") zwischen der StrategieSchmiede (nachfolgend „Hersteller") und dem Lizenznehmer (nachfolgend „Anwender"). Die Software ist KEINE Registrierkasse im Sinne des § 131b BAO und der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und erzeugt keine Belege im Sinne der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO). Die Software umfasst die Vereinsbuchhaltung (Einnahmen-Ausgaben- Rechnung, Kassa-/Bankbuch, Vermögensübersicht, Prüfbericht, Änderungsprotokoll), die Fakturierung mit Serienrechnungen, Spendenbestätigungen, die PRAE-Verwaltung, die Steuer-Übersicht sowie die Zusatzmodule „Beiträge & SEPA" (Mitgliedsbeiträge, SEPA- Lastschriftdatei, Mahnwesen), „Bankimport" (Kontoauszüge CAMT/CSV/MT940), „Vereinsorganisation" (Funktionäre, Sitzungen, Veranstaltungen, Inventar) und „Kommunikation" (Serienbriefe, Etiketten, Listen, Mitglieder-Import). Alle Auswertungen, Fristenhinweise und Rechtstexte in der Software sind Arbeitshilfen ohne Gewähr (siehe Haftungsausschluss, Punkt 1–3). Ist der Anwender ein Verein, der kein Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG betreibt, ist er Verbraucher; die in dieser Vereinbarung für Verbraucher vorgesehenen Regeln gelten dann für ihn. 2. LIZENZUMFANG a) Der Hersteller gewährt dem Anwender ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die lizenzierte Dauer. Es endet nur durch Zeitablauf (Jahreslizenz) oder Kündigung nach Punkt 9. b) Die Lizenz berechtigt zur Installation und Nutzung auf beliebig vielen Endgeräten innerhalb EINES Vereins oder einer Organisation. c) Die Lizenz ist an den lizenzierten Verein gebunden und nicht auf andere Vereine oder Organisationen übertragbar. 3. TESTVERSION a) Vor der Aktivierung steht eine kostenlose Testversion mit vollem Funktionsumfang für 30 Tage zur Verfügung. b) Die Testversion begründet keinen Anspruch auf Support oder Updates. c) Nach Ablauf der Testversion ist für die weitere Nutzung ein gültiger Lizenzschlüssel erforderlich. 4. LAUFZEIT UND VERLÄNGERUNG a) Die Nutzungslizenz wird ausschließlich als JAHRESLIZENZ vergeben. Sie gilt 12 Monate ab der Aktivierung des Lizenzschlüssels in der Software; die Software zeigt das Ablaufdatum unter „Lizenz" an. Der Lizenzschlüssel ist ab seiner Übermittlung aktivierbar und innerhalb von 3 Monaten nach Übermittlung zu aktivieren; die Lizenz endet spätestens 15 Monate nach Übermittlung des Schlüssels (das frühere Datum gilt). b) Die Jahreslizenz verlängert sich NICHT automatisch. Die Software weist ab 30 Tagen vor Lizenzende beim Start auf das Ablaufdatum hin; der Anbieter erinnert zusätzlich per E-Mail etwa elf Monate nach Übermittlung des Schlüssels. Eine Verlängerung erfolgt nur durch eine neue Bestellung zu den dann veröffentlichten Preisen. c) Die vom Anwender erfassten Daten bleiben auch nach Ablauf der Lizenz oder der Testversion vollständig erhalten. Nach Ablauf startet die Software im NUR-LESE-MODUS: Ansehen, Drucken sowie PDF- und CSV-Export bleiben zeitlich unbegrenzt möglich (Aufbewahrungspflicht § 132 BAO); nur das Erfassen und Ändern setzt eine gültige Lizenz voraus. Ein abgelaufener Lizenzschlüssel bleibt gespeichert; ein neuer Schlüssel hebt den Nur-Lese-Modus sofort wieder auf. 5. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN Der Anwender darf die Software NICHT: a) An Dritte weitergeben, vermieten, verleasen oder unterlizenzieren b) Dekompilieren, reverse-engineeren oder den Quellcode extrahieren (soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt gemäß §40e UrhG) c) Für rechtswidrige Zwecke einsetzen d) Ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers in eigene Produkte integrieren, weiterverkaufen oder als Dienstleistung anbieten e) Lizenzschlüssel weitergeben oder veröffentlichen 6. GEISTIGES EIGENTUM a) Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben beim Hersteller. b) Diese Lizenz begründet KEIN Eigentum an der Software, sondern lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht. c) Die Software enthält Open-Source-Komponenten, deren Lizenzbedingungen im Abschnitt „Drittanbieter-Lizenzen" aufgeführt sind. 7. UPDATES UND SUPPORT a) Während der Laufzeit der Jahreslizenz sind alle Programm-Updates (auch neue Hauptversionen) und der E-Mail-Support inklusive. b) Hauptleistung des Vertrags ist die Bereitstellung der Software samt Lizenzschlüssel (digitaler Inhalt). Soweit die Lizenz auch Support- und Update-Leistungen umfasst, gelten diese als Nebenleistung des digitalen Inhalts. c) Darüber hinausgehender Support (Einschulung, Datenübernahme, Beratung, Vor-Ort-Service) wird gesondert vereinbart und berechnet. 8. GEWÄHRLEISTUNG a) FÜR UNTERNEHMER (B2B): Die Software wird „wie besehen" (as is) bereitgestellt. Die Gewährleistung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Nachbesserung beschränkt. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Lizenzerwerb. b) FÜR VERBRAUCHER (B2C): Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß ABGB und Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Gewährleistungsfrist: 24 Monate. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung, wird vermutet, dass er bereits bei Bereitstellung vorlag (§ 11 VGG). Während der Lizenzlaufzeit bereitgestellte Aktualisierungen müssen während der gesamten Laufzeit mangelfrei sein. c) AKTUALISIERUNGEN (nur Verbraucher, § 7 VGG): Der Hersteller stellt während der Vertragslaufzeit bzw. für den Zeitraum, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, jene Aktualisierungen (einschließlich Sicherheitsaktualisierungen) bereit, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, und informiert darüber – über die Update-Suche der Software (sofern nicht abgeschaltet), auf www.strategieschmiede.at und per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Installiert der Verbraucher eine so bereitgestellte Aktualisierung innerhalb angemessener Frist nicht, obwohl er über die Verfügbarkeit und die Folgen der unterlassenen Installation informiert wurde, haftet der Hersteller nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückgehen (§ 7 VGG). AUSSCHLUSS (nur gegenüber Unternehmern): Der Hersteller gewährleistet NICHT, dass die Software fehlerfrei ist, ununterbrochen funktioniert oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Regeln. d) Für steuerliche oder rechtliche Richtigkeit wird KEINE Gewährleistung übernommen (siehe Haftungsausschluss). 9. KÜNDIGUNG a) Der Hersteller kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Anwender die Software trotz schriftlicher Abmahnung an Dritte weitergibt, Lizenzschlüssel veröffentlicht oder den Kopierschutz umgeht (Punkt 5 lit. a, b, e). Bereits bezahltes Entgelt für die Restlaufzeit wird bei Verbrauchern nur bei schuldhaftem Verstoß einbehalten. b) Bei Kündigung ist der Anwender verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen. c) Die vom Anwender erfassten Daten verbleiben beim Anwender und können – auch nach Lizenzende, im Nur-Lese-Modus – per CSV- und PDF-Export gesichert werden. 10. ÄNDERUNGEN DIESER VEREINBARUNG Änderungen dieser Vereinbarung gelten für bestehende Lizenzen nur mit Zustimmung des Anwenders; verweigert er sie, gilt die bisherige Fassung bis zum Lizenzende. Der Nur-Lese-Zugriff auf die eigenen Daten (Punkt 4 lit. c) bleibt in jedem Fall bestehen und wird durch eine verweigerte Zustimmung nicht eingeschränkt. 11. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 12. ANWENDBARES RECHT Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt. Gerichtsstand für Unternehmer: das für 2650 Payerbach sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Hersteller: StrategieSchmiede, Mühlhofsiedlung 20, 2650 Payerbach, Österreich Software: StrategieSchmiedeVerein (nachfolgend „Software") Stand: September 2026
1. KEINE STEUER- ODER RECHTSBERATUNG Diese Software ist ein WERKZEUG zur Unterstützung der Vereinsbuchhaltung. Sie ersetzt KEINE steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung. Die Nutzung dieser Software begründet KEIN Beratungsverhältnis zwischen dem Hersteller und dem Anwender. Der Hersteller ist weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer noch Rechtsanwalt.
2. KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR STEUERLICHE KORREKTHEIT Der Hersteller übernimmt KEINE Haftung und KEINE Gewährleistung für: • Die steuerliche Richtigkeit von Berechnungen, Berichten oder Exporten • Die Vollständigkeit oder Korrektheit des integrierten Kontenrahmens • Die Übereinstimmung mit aktuellen oder zukünftigen Steuergesetzen • Die Anerkennung von Berichten durch Finanzbehörden • Entscheidungen, die auf Basis der Software getroffen werden Die ALLEINIGE Verantwortung für die Richtigkeit aller Eingaben, Buchungen und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (BAO, VerG, UStG, EStG, KStG) liegt beim Anwender bzw. dem zuständigen Vereinsorgan.
3. DRINGENDE EMPFEHLUNG: STEUERBERATER Wir empfehlen AUSDRÜCKLICH und DRINGEND: ✓ Lassen Sie ALLE steuerlich relevanten Auswertungen (E/A-Rechnung, Vermögensübersicht, Jahresabschluss, Steuererklärungen) durch einen qualifizierten STEUERBERATER oder WIRTSCHAFTSPRÜFER prüfen. ✓ Verwenden Sie Berichte gegenüber Behörden oder der Generalversammlung ERST nach fachkundiger Prüfung. ✓ Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt – NICHT an den Softwarehersteller.
4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die Haftung richtet sich danach, ob der Anwender Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist. HINWEIS FÜR VEREINE: Ein Verein, der kein Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG betreibt (rein ideeller Verein ohne auf Dauer angelegte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit), ist Verbraucher. Für ihn gelten die Verbraucherregeln (Abschnitt b), außerdem das Widerrufsrecht nach FAGG und die zweijährige Gewährleistung nach dem VGG). Betreibt der Verein ein Unternehmen (etwa einen dauerhaften wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) und gehört der Erwerb der Software dazu, ist er Unternehmer. Im Zweifel behandeln wir Vereine als Verbraucher. a) GEGENÜBER UNTERNEHMERN (B2B): (1) Der Hersteller haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. (3) Die Haftungssumme ist je Schadensfall auf das 3-fache des innerhalb von 12 Monaten vor dem Schadensereignis tatsächlich bezahlten Lizenzpreises begrenzt, mindestens jedoch 500 Euro. b) GEGENÜBER VERBRAUCHERN (B2C): (1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Hersteller unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Hersteller unbeschränkt. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Hersteller gegenüber Verbrauchern nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit nicht die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (insbesondere die Speicherung und Verschlüsselung der Vereinsdaten sowie die Wiederherstellbarkeit aus Sicherungen) betroffen ist; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden (Absatz 1) und nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Absatz 2) – so weit, wie § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG einen Haftungsausschluss zulässt. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt. (5) Weitergehende vertragliche Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse gelten gegenüber Verbrauchern nicht. c) Eine Haftung für fehlerhafte Eingaben, unrichtige Buchungen oder steuerliche Konsequenzen aus Entscheidungen des Anwenders ist unabhängig von der Zuordnung zu a) oder b) ausgeschlossen. Die Software ist ein Werkzeug; die sachliche Richtigkeit liegt beim Anwender. d) Der Anwender ist verpflichtet, Ergebnisse der Software vor Weitergabe an Dritte (insbesondere Finanzamt, Steuerberater, Generalversammlung) auf Plausibilität zu prüfen.
5. DATENVERLUST Der Anwender ist für regelmäßige Datensicherungen (Backups) SELBST verantwortlich. Für Datenverlust haftet der Hersteller nur im Rahmen von Punkt 4 und nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Anwender eingetreten wäre (Wiederherstellungsaufwand aus der letzten Sicherung). Die Software erstellt automatische Sicherungen im Datenordner und bietet eine passwortgeschützte „Portable Sicherung“ (.ssvbackup) für einen anderen PC – deren regelmäßige Nutzung und die Aufbewahrung an einem sicheren, separaten Speicherort (USB-Stick, externe Festplatte) wird DRINGEND empfohlen. Automatische Sicherungen liegen auf demselben Rechner und schützen nicht vor dessen Defekt oder Verlust.
6. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO). Gerichtsstand für Unternehmer: das für 2650 Payerbach sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
DRITTANBIETER-LIZENZEN StrategieSchmiedeVerein verwendet die folgenden Open-Source-Komponenten. Die VOLLSTÄNDIGEN Lizenztexte samt Copyright-Vermerken liegen dem Programm in der Datei THIRD_PARTY_LICENSES.txt bei (im Download-Paket bzw. im Programmordner) und sind Bestandteil dieser Hinweise.
Komponente Lizenz Rechteinhaber ───────────────── ────────────────────────────── ───────────────────────── CustomTkinter MIT Tom Schimansky darkdetect BSD-3-Clause Alberto Sottile ReportLab BSD-3-Clause ReportLab Inc. Pillow MIT-CMU (HPND) Jeffrey A. Clark u. a. bcrypt Apache-2.0 The Python Cryptographic Authority cryptography Apache-2.0 ODER BSD-3-Clause The Python Cryptographic Authority OpenSSL (in den Apache-2.0 The OpenSSL Project cryptography- Binärdateien) cffi / pycparser MIT / BSD-3-Clause A. Rigo, M. Fijalkowski / E. Bendersky python-dateutil Apache-2.0 ODER BSD-3-Clause Gustavo Niemeyer u. a. six MIT Benjamin Peterson packaging Apache-2.0 ODER BSD-2-Clause Donald Stufft u. a. charset-normalizer MIT Ahmed TAHRI (sofern im Build enthalten) segno (QR-Code) BSD-3-Clause Lars Heuer Python PSF License Agreement Python Software Foundation Tcl/Tk BSD-artige Tcl/Tk-Lizenz Regents of the Univ. of California u. a. SQLite Public Domain – PyInstaller GPL-2.0 mit Ausnahme für PyInstaller Development Team (Startprogramm) gebündelte Anwendungen
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